Die Magistratsabteilung 57 (MA 57) – Frauenservice Wien ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für toechtertag.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Die Videos auf der Startseite haben keinen Untertitel und keine Audiodeskription.
- Die Kontraste von Buttons und Links sind nicht immer ausreichend.
- Durch benutzerdefinierte Einstellungen für Farben und Schriftgrößen im Browser können sich Links überlappen und Icons für das Ein- und Ausblenden des Menüs nicht sichtbar sein.
- Im Video-Karussell bei wenigen Unternehmensprofilen ist die Navigationsreihenfolge, die Auszeichnung vom Tastaturfokus und die Darstellung beim benutzerdefinierten Schriftgrößen im Browser nicht barrierefrei.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Keine.
c. Derzeit nicht barrierefreie Inhalte, welche auf toechtertag.at eingebunden, aber vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:
- Fotos und Videos auf Unternehmensprofilen
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.09.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von datenwerk innovationsagentur GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.12.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf toechtertag.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, die Website der Magistratsabteilung 57 (MA 57) – Frauenservice Wien weiter zu verbessern.
Verantwortlich für diese Seite: Töchtertag Büro office@toechtertag.at
Das Töchtertag Büro wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.